Bienenwohl

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    • Guten Tag,

      Zu aller erst Entschuldigung, dass dieser Thread hierhin gekommen ist, aber ich wusste nicht genau wo der sonst hinpassen könnte.
      Aufjedenfall brauch meine Eltern (dass sind die jenigen die hier Imkerei betreiben) noch Bienenwohl, da die jetzige Flasche aufgebraucht ist.
      Wir hatten welche von DANY, also DANYs Bienenwohl, diese finden wir aber in keinem Tierladen in unserer Nähe mehr auch im Internet finde ich keinen mehr, der das verkauft.
      Dann habe ich mich ein wenig erkundigt, und habe gelesen, dass Oxalsäure nun das neue Bienenwohl ist.
      Aber woher kriege ich nun Oxalsäure (ich meine sollen 3,5% sein), ich finde nur welche mit über 90% für Rost usw.
      Und welche genauen Zutaten brauch man da noch ?
      Habe von Zitronensäure, Alkohol und Zucker/Wasser gelesen.
      Gibt es da gute Rezepte ? ODer einen Shop wo man noch hier in Deutschland Bienenwohl kaufen kann.
      Habe einen gefunden, aber der befindet sich im österreichischen Raum und kostet insg. 40€ für nen kilo.

      Wäre euch sehr dankbar für Antworten ;)
    • Hallo,
      Bei geht es auch langsam zur neige,ich habe vor 3 Wochen eine Mail direkt dahin geschrieben u.die haben mir geantwortet das auf Grund der hohen Nachfrage die grossen Flaschen erst wieder Mitte November lieferbar sind u.sie nur noch die 0,5 haben......ist mir aber zu teuer,also warte ich
      Für mich ist es aber auch kein Ding mir irgendwo mal 100 ml zu leihen da es ja viele heimlich verwenden :)
      Ich weis nicht,aber mir wäre das zu heiß da irgendwas zusammen zu panschen,ich bin ja auch ein Mensch der immer Versuche macht,aber das Risiko wäre mir zu hoch.

      Mfg Rene
    • da Bienenwohl in Deutschland nicht zugelassen ist, darf es auch nicht verkauft werden,
      in Österreich ist es jetz nach kurzer Zeit wieder erlaubt, deswegen wahrscheinlich die große Nachfrage.

      85% AS darf in Deutschland auch nur verkauft werden ohne Rezept mit dem
      Zusatz: " zur desinfektion von Rähmchen und gegen Wachsmotten"

      Also auf nach Österreich und einkaufen, und zurück nicht erwischen lassen.

      Gruß
    • Das neue Bienenwohl, das in Oesterreich zugelasssen ist, habe ich per Post von der Salzburger Imkergenossenschaft ganz unkompliziert bekommen.
      Allerdings ist Oxalsäure und die Zusatzstoffe einzeln verpackt, die müssen noch gemischt werden.
      Imker seit: 01.06.2013
      Beutentyp Segeberger
      Bienenrasse Carnica
      Wuppertal
    • Hallo,
      an dieser Stelle muss ich einfach einmal darauf hinweisen, das wir an die Gesetze, hier in Deutschland gebunden sind. Bitte keine provokatorischen Aufrufe zum Gesetzesbruch hier, in unserem Imkerforum.

      Möglich auch weiterhin Hinweise, welche Mittel, in welchen Ländern elaubt und nicht erlaubt sind. Nicht aber der Aufruf diese dort illegal zu beschaffen.
      Mit den besten Grüßen,
      Detlef
      Administrator und Initiator des Neuen Imkerforum, seit 2005

    • Detlef schrieb:

      Hallo,
      an dieser Stelle muss ich einfach einmal darauf hinweisen, das wir an die Gesetze, hier in Deutschland gebunden sind. Bitte keine provokatorischen Aufrufe zum Gesetzesbruch hier, in unserem Imkerforum.

      Möglich auch weiterhin Hinweise, welche Mittel, in welchen Ländern elaubt und nicht erlaubt sind. Nicht aber der Aufruf diese dort illegal zu beschaffen.


      Da muß ich dir zustimmen.
      Was ich allerdings befremdlich finde, das einerseits in Europa europaweite Zulassungen gibt, andererseits es irgendwie immer noch nationale Alleingänge gibt.
    • [quelle]http://www.imkerhof-salzburg.at/portal/index.php?option=com_content&task=view&id=49&Itemid=69[/quelle]
      Inhaltsstoffe von Original BienenWohl: 1:1 Zuckerlösung , 3,5 % Oxalsäure, 1% Zitronensäure, Alkohole, ätherische Öle.


      Es ist und bleibt 3,5% OS mit Zusätzen, wobei die Zitronensäure bestimmt nur das Auskristallisieren verhindern soll.

      Gruß, Dette
    • Hallo,
      hmm, 3,5 % Oxalsäure, Propolis, Zucker und Zitronensäure. Was ist denn daran verboten? Das Zeug ist nur nicht zugelassen, von daher darf man es halt nicht anwenden - hier in Deutschland. Ist halt eine Frage der Zeit oder des Geldes.
      Vesna
    • Nun hat man ja das Propolis weggelassen, da bei diesem Ausgangsstoff die Inhalte nicht genau definiert werden können
      und auch die Zusammensetzung ja ständig unterschiedlich ist. Wie es bei den ätherischen Ölen aussieht ?(

      Nun ja, vielleicht kommt ja auch irgendwann die Zulassung für Deutschland aber BienenWOHL ?(

      Gruß, Dette
    • Zur Frage von Dette:
      Nun ja, vielleicht kommt ja auch irgendwann die Zulassung für Deutschland aber Bienenwohl


      Gegenfrage, was für eine Zulassung und wofür?

      Sicher ist das die Zulassung von " Bienenwohl " als Tierarzneimittel von einer lobbygesteuerten Politik in der BRD und somit auch von den " sogenannten " Bieneninstituten vehement
      hintertrieben wird. Zudem sind die Zulassungskosten von mehreren Hunderttausend Euro in der BRD, vom Erfinder des " Bienenwohl " B. Dany, nicht aufzubringen. Daher gilt " Bienenwohl " in der BRD als Bienenpflegmittel und braucht daher keine Zulassung. Auch ein Eintrag im Bestandstagebuch erübrigt sich von daher. Von mir hat der zuständige Amtsveterinär, nachdem ich ihn über " Bienenwohl " aufgeklärt hatte, keinerlei Nachweise über die Varroabehandlung mehr gefordert. Im übrigen kann niemand mit Ordnungsgeld oder ähnlichen belästigt werden, wenn er keine Varroabekämpfung mit einem zugelassenen Mittel vornimmt. Schon gar nicht kann jemand zur Anwendung zugelassener Varroabekämpfungsmittel gezwungen werden.

      Ich wiederhole mich: Die Anwendung von " Bienenwohl " Zitronen,- und Milchsäure sind natürliche, völlig unschädliche Varroabekämpfungsmittel ohne Rückstände im Honig, im Wachs oder im Blütenpollen. Auch nicht bei lfd. Einsatz dieser genannten Mittel, so wie ich es praktiziere.
    • fridolin schrieb:

      Zur Frage von Dette:
      Nun ja, vielleicht kommt ja auch irgendwann die Zulassung für Deutschland aber Bienenwohl


      Gegenfrage, was für eine Zulassung und wofür?

      Sicher ist das die Zulassung von " Bienenwohl " als Tierarzneimittel von einer lobbygesteuerten Politik in der BRD und somit auch von den " sogenannten " Bieneninstituten vehement
      hintertrieben wird. Zudem sind die Zulassungskosten von mehreren Hunderttausend Euro in der BRD, vom Erfinder des " Bienenwohl " B. Dany, nicht aufzubringen. Daher gilt " Bienenwohl " in der BRD als Bienenpflegmittel und braucht daher keine Zulassung. Auch ein Eintrag im Bestandstagebuch erübrigt sich von daher. Von mir hat der zuständige Amtsveterinär, nachdem ich ihn über " Bienenwohl " aufgeklärt hatte, keinerlei Nachweise über die Varroabehandlung mehr gefordert. Im übrigen kann niemand mit Ordnungsgeld oder ähnlichen belästigt werden, wenn er keine Varroabekämpfung mit einem zugelassenen Mittel vornimmt. Schon gar nicht kann jemand zur Anwendung zugelassener Varroabekämpfungsmittel gezwungen werden.

      Ich wiederhole mich: Die Anwendung von " Bienenwohl " Zitronen,- und Milchsäure sind natürliche, völlig unschädliche Varroabekämpfungsmittel ohne Rückstände im Honig, im Wachs oder im Blütenpollen. Auch nicht bei lfd. Einsatz dieser genannten Mittel, so wie ich es praktiziere.


      2 x 3 macht 4 - widdewiddewitt und 3 macht 9e ! Ich mach' mir die Welt - widdewidde wie sie mir gefällt ... :rolleyes:

      Zitat Pippi Langstrumpf
    • fridolin schrieb:

      Zur Frage von Dette:
      Daher gilt " Bienenwohl " in der BRD als Bienenpflegmittel und braucht daher keine Zulassung. .


      ...das erzähl mal denen die hier so lauthals schreien: "keine Zulassung", ist "verboten" usw.
      -Bienenpflegemittel- das ist das Wort, wo ich nach gesucht habe, Super! Dank an fridolin !!! ;) :D
      gruss
      rudi
    • erlaubt - verboten

      Rudi schrieb:

      fridolin schrieb:


      ...das erzähl mal denen die hier so lauthals schreien: "keine Zulassung", ist "verboten" usw.
      ;) :D
      gruss
      rudi
      Das ist preußische Denkweise: Was nicht erlaubt ist, gilt dann gleich als verboten. Ist aber nicht dasselbe... (Beispiel: Ist Atmen erlaubt worden??? Nö. Dürfen wir trotzdem.)

      :)

    • Legal und Illegal

      Tag auch,

      ich denke, man muss die ganze Sache mit anderen Begriffen erklären:

      Legal und Illegal

      Legal ist ein Tun und Handeln, wenn es gesetzlich zulässig ist!
      Illegal ist alles, was gegen geltendes Recht verstößt!
      (es muss nicht alles explizit verboten werden)

      Nutze ich nun zugelassene Medikamente und chem. Präparate zur Bekämpfung von Varroamilben, so handle ich
      im legalen (gesetzlich zugelassenem) Rahmen. Alles andere geschieht im Rahmen der Illegalität. Das große Problem dabei
      ist die Strafbarkeit, da für dieses illegale Handeln kein bedrohendes Gesetzt mit Strafe vorliegt.

      Jeder Richter wird aber jedem bescheinigen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

      Gruß, Dette
    • Auch wenn es am Thema vorbei geht, aber:

      ein Anwalt kann Dir dein Tun und Handeln im gesetzlichen Rahmen nicht bescheinigen, dass kann nur ein Richter.
      Und es ist nun mal so in Deutschland, dass Du nicht immer Recht bekommst, sondern das ein Urteil gefällt wird, an dem
      Du dich halten musst.

      Auch wenn es "BienenWOHL" in Deutschland zu kaufen gibt, so ist es für die Behandlung der Bienen als Medikament nicht
      zugelassen. Das gilt auch für die 85%ige AS, die man überall erwerben kann.

      Ich vergleiche es immer mit einigen Kfz-Zubehörteilen, die man ja bekanntlicherweise in Massen kaufen kann, aber nicht anbauen darf,
      da diesen Teilen die ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) fehlt. So sieht es auch mit Feuerwerkskörpern aus, die ich in Polen kaufen kann,
      aber in Deutschland nicht zugelassen sind. Wenn ich diese dann trotzdem verwende, so mache ich mich strafbar.

      Gruß, Dette
    • Dette schrieb:

      Wenn ich diese dann trotzdem verwende, so mache ich mich strafbar.


      Das ist nicht ganz richtig. Du machst dich schon dadurch strafbar, dass du sie besitzt, bzw. einführst/hier "in Verkehr" bringst, was du mit der Einfuhr bereits getan hast. Das ist ein erheblicher Unterschied.
      Der Besitz ist deshalb schon nach OWiG/StGB strafbar, bzw. wird verfolgt, weil die Mengen der diversen Explosivmittel darin das erlaubte Maß für den "zivilen" Gebrauch erheblich überschreiten. Deshalb bekommt das Zeug auch keinen PTB-Stempel, weil es nicht anwendersicher ist. Davon abgesehen werde ich nie im Leben begreifen, dass man für die Sylvesterballerei Geld in solchen Massen ausgibt.
      Der Vergleich ist also nicht ganz passend, das mit dem KFZ-Zubehör ist bekanntlich auch noch etwas anders gelagert. Passender wäre das Beispiel Pferdesalbe. Es gibt frei verkäufliche und die für die Tiermedizin. Der Unterschied ist, dass ein maßgeblicher Wirkstoff im frei verkäuflichen Präparat geringer dosiert wurde. Das Mittel wirkt zwar auch, aber die tiermedizinische Variante wirkt erheblich besser...

      Das Problem ist, dass man dafür nicht erst nach Polen oder sonstwo fahren muss, um es kaufen zu können. Ist eine ganz üble Sache, dass solches KFZ-Zubehör hier verkauft werden darf, obwohl es teilweise keine Zulassung hat. Denn niemand klopft dem Händler auf die Finger, der es völlig legal verkauft, es wird immer nur der Endverbraucher in die Ecke gequetscht, wenn man ihm den Gebrauch (Anbau) nachweisen konnte, denn der Besitz ist ja nicht verboten... Aber solche hirnrissigen Gesetzes-Konstellationen gibt es in D ja etliche... :cursing:

      Wenn also jemand einen bissigen und gewieften Anwalt hat, der solch ein Präparat - mal neutral formuliert - als zulassungsfreies Pflegemittel plausibel vor Gericht durchboxen kann, sähe es anders aus. Wenn vom Hersteller schon "Pflegemittel" auf der Verpackung stünde, sähe ich da recht gute Chancen, dass auch die Pharmaindustrie nichts überzeugendes dagegenhalten kann... Aber das müsste ja erstmal einer schaffen.

      Nur meine unmaßgebliche Meinung.

      Gruß Andreas